Organisation des Vereins
Die Delegiertenversammlung besteht aus:
den Delegierten der Abteilungen
den Jugenddelegierten
den Abteilungsleitern (Kraft Amtes)
den Mitgliedern des Aufsichtsrates
den Mitgliedern des Vorstandes
den Mitgliedern des Ehrenrates
Weiteres regelt die Satzung und die Geschäftsordnung des Vereins.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus:
allen Mitgliedern
Weiteres regelt die Satzung und die Geschäftsordnung des Vereins.
Hauptausschuss
Der Hauptausschuss besteht aus:
den Abteilungsleitern (Kraft Amtes)
den Mitgliedern des Ehrenrates
den Mitgliedern des Aufsichtsrates
den Mitgliedern des Vorstandes
Weiteres regelt die Satzung und die Geschäftsordnung des Vereins.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus:
dem Aufsichtsratvorsitzenden
mindestens drei und maximal fünf weiteren Aufsichtsratsmitgliedern
dem Vorsitzenden des Ehrenrates (Kraft Amtes)
dem Vereinsjugendleiter (Kraft Amtes)
Weiteres regelt die Satzung und die Geschäftsordnung des Vereins.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
dem Vorsitzenden
dem Stellvertreter des Vorsitzenden
mindestens ein und höchstens drei weiteren Vorstandsmitgliedern
Weiteres regelt die Satzung und die Geschäftsordnung des Vereins.
Ehrenrat
Der Ehrenrat besteht aus:
dem Vorsitzenden des Ehrenrates
mindestens vier maximal sechs weiteren Ehrenratsmitgliedern
Weiteres regelt die Satzung und die Geschäftsordnung des Vereins.