Organisation des Vereins

Die Delegiertenversammlung besteht aus:

den Delegierten der Abteilungen
den Jugenddelegierten
den Abteilungsleitern (Kraft Amtes)
den Mitgliedern des Aufsichtsrates
den Mitgliedern des Vorstandes
den Mitgliedern des Ehrenrates

Weiteres regelt die Satzung und die Geschäftsordnung des Vereins.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus:

allen Mitgliedern
 

Weiteres regelt die Satzung und die Geschäftsordnung des Vereins.

Hauptausschuss

Der Hauptausschuss besteht aus:

den Abteilungsleitern (Kraft Amtes)
den Mitgliedern des Ehrenrates
den Mitgliedern des Aufsichtsrates
den Mitgliedern des Vorstandes

 

Weiteres regelt die Satzung und die Geschäftsordnung des Vereins.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus:

dem Aufsichtsratvorsitzenden
mindestens drei und maximal fünf weiteren Aufsichtsratsmitgliedern
dem Vorsitzenden des Ehrenrates (Kraft Amtes)
dem Vereinsjugendleiter (Kraft Amtes)
 

Weiteres regelt die Satzung und die Geschäftsordnung des Vereins.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

dem Vorsitzenden
dem Stellvertreter des Vorsitzenden
mindestens ein und höchstens drei weiteren Vorstandsmitgliedern
 

Weiteres regelt die Satzung und die Geschäftsordnung des Vereins.

Ehrenrat

Der Ehrenrat besteht aus:

dem Vorsitzenden des Ehrenrates
mindestens vier maximal sechs weiteren Ehrenratsmitgliedern
 

Weiteres regelt die Satzung und die Geschäftsordnung des Vereins.

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