2G PLUS als Voraussetzung für ein sicheres Training

  06.12.2021
In der aktuellen "Alarmstufe II" gilt ab sofort die verschärfte 2G PLUS Regelung! Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorlegen müssen.

Ausgenommen von der Testpflicht bei 2G+ sind: 

  • Personen, die ihre Drittimpfung erhalten haben („Geboosterte“).
  • Personen, deren Zweitimpfung bzw. Genesung nicht länger als 6 Monate zurück liegt
  • Kinder und Schüler bis 17 Jahre, diese Ausnahme greift nicht in den Weihnachtsferien! In den Weihnachtsferien brauchen Kinder und Schüler ab dem sechsten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs einen negativen Schnelltest.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
    (ärztlicher Nachweis notwendig).
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen
    Impfkommission (STIKO) gibt.
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10.
    September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).

 

 

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