Seite 8 - Sportvg Feuerbach 02_2013

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Wichtige Information zur
Einführung von SEPA!
Umwandlung von Einzugsermächtigungen
in SEPA-Basislastschrifteinzug / 
Anpassung der Beitragsordnung der
Sportvg Feuerbach
Liebe Vereinsmitglieder,
sicherlich ist es Ihnen aus dem privaten
Umfeld längst bekannt, dass der Zahlungs­
verkehr in der Euro-Zone schrittweise ver-
einheitlicht wird. Im Zuge dessen dürfen
schon ab dem
01.02.2014
ausschließlich
europaweit einheitliche Zahlverfahren
genutzt werden. Die Ihnen bekannten und
auch bei uns gebräuchlichen Zahlverfahren
via „Überweisung“ und „Lastschrift“ dürfen
dann nur noch über das sogenannte „SEPA-
Zahlverfahren“ abgewickelt werden (SEPA
steht für „Single Euro Payments Area“).
Nachfolgend möchten wir Sie über die
wenigen, aber wichtigen Änderungen
informieren, die sich hieraus für Sie als
Mitglied der Sportvg Feuerbach ergeben:
Lastschriften – Einzugsermächtigungen:
Ihre uns vorliegende Lastschrift-Einzugs­
ermächtigung werden wir ab dem
01.02.2014
als sogenanntes „
SEPA-Basis-
Lastschriftmandat
“ weiterführen. Der
Buchungstext unserer wiederkehrenden
Lastschriften wird dann zusätzlich ergänzt
um unsere „
Gläubiger-Identifikations­
nummer
“ (DE25ZZZ00000053936) und eine
sogenannte „
Mandatsreferenz-Nummer
(entspricht Ihrer Mitglieds­nummer!). Diese
Umstellung erfolgt automatisch – für Sie
als Mitglied der Sportvg Feuerbach ent-
Weitere Infos unter
www.facebook.com/
Sportvg.Feuerbach
steht hierdurch kein zusätzlicher Aufwand.
Notwendige Vorankündi­gun­gen zum ge­
nauen Einzugsdatum, zur Einzugshöhe oder
eventuellen Änderun­gen, werden Ihnen ab
Einführung des SEPA-Verfahrens jeweils
schriftlich mitgeteilt. Die Vorankündi­gungs­
­frist für den Einzug beträgt mindestens
2 Tage.
Wichtiger Hinweis in diesem Zusammen­
hang: Da wir die Umstellung erst zum
01.02.2014 durchführen, erfolgt der turnus-
gemäße Einzug der Mitgliedsbeiträge für
2014 – wie in den Vorjahren – noch am 31.01.
auf Grundlage des bisherigen Einzugsver­
fahrens.
Überweisungen:
Mit der Vereinheitlichung des Zahlungs­
verkehrs ersetzt die sogenannte „
IBAN
schon heute die in Deutschland bisher
gebräuchliche Kontokennung (bestehend
aus Bankleitzahl und Kontonummer).
Daneben ist die eine sogenannte „
BIC
(11-stelliger, standardisierter Bank-Code)
anzugeben.
Für Überweisungen Ihrerseits an die
Sportvg Feuerbach verwenden Sie deshalb
bitte
ab sofort
nur noch folgende Bank­
verbindungen:
Beitragskonto Sportvg Feuerbach
IBAN: DE 36 600 202 900 611 002 327
BIC:
HYVEDEMM473
Beitragskonto Sportvg Feuerbach –
Vitadrom
IBAN: DE 14 600 202 900 611 002 335
BIC:
HYVEDEMM473
Spendenkonto Sportvg Feuerbach
IBAN: DE 18 600 202 900 611 002 360
BIC:
HYVEDEMM473
Alle wichtigen Änderungen rund um das
Thema SEPA in der Sportvg Feuerbach
müssen selbstverständlich auch in der
­offiziellen Beitragsordnung des Vereins
verankert werden.
Die notwendigen Anpassungen hierzu
­wurden erfasst – die daraus resultierende,
neue Version der Beitragsordnung der
Sportvg Feuerbach wurde daraufhin der
Delegiertenversammlung am 12.12.2013 zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Auch wenn dies letztlich nur eine Form­
sache ist, so lag uns der offizielle Beschluss
der Delegiertenversammlung bei Druckle­
gung dieser Ausgabe unserer Vereinszeit­
schrift noch nicht vor – Sie finden die aktu-
elle Fassung der Beitragsordnung aber auf
unserer Homepage unter www.sportvg-
feuerbach.de.
Bei Rückfragen Ihrerseits wenden Sie sich
bitte an die MitarbeiterInnen unseres
Vereins-Servicezentrums.
Ihnen allen wünschen wir ein paar geruh-
same Weihnachtsfeiertage und einen
erfolgreichen Neustart im Jahr 2014
Ihre Sportvereinigung Feuerbach 1883 e. V.